Neuigkeiten
Datenschutzerklärung
Der Vorstand des Schmalnauer Heimatverein 1989 e.V. hat in seiner Sitzung am 01.03.2019 auf der Grundlage des §6a der Satzung zum Schutz der personenbezogenen Daten seiner Mitglieder und dem Schutz der Daten Dritter die nachfolgende
Datenverarbeitungsrichtlinie
beschlossen, die auf der Homepage des Vereins www.heimatverein-schmalnau.de zu jedermanns Einsicht veröffentlicht wird.
1.Datenverarbeiter
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Schmalnauer Heimatverein 1989 e.V. vertreten durch seinen Vorstand, dieser vertreten durch das für Datenschutz und Datensicherheit verantwortliche Vorstandsmitglied René Moritz.
2.Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter des Vereins ist:
René Moritz
An der Liede 20
36157 Ebersburg
Telefon: 06656/504217
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
3.Zwecke der Verarbeitung
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich und alleine im Rahmen der Zwecke und Aufgaben des Vereins, insbesondere in der
- Mitgliederverwaltung (Zusendung von Informationen, Einzug der Mitgliedsbeiträge, Einladungen zu Mitgliederversammlungen)
- Spendenverwaltung (Buchung der Spendeneingänge, Zusendung von Spendenbescheinigungen, Zusendung von Informationen)
- Kooperationen (Kontakte zur anderen Institutionen, z.B. befreundeten Vereinen und Verbänden, denen der Verein als Mitglied angehört
- Spendenwerbung
- Kontaktpflege
4.Umfang der gespeicherten Daten
Die von dem Verein gespeicherten Adressdaten enthalten in jedem Datensatz folgende Felder:
- Name und Vorname
- Bankverbindung für den Lastschrifteinzug
- Telefonnummern (Festnetz, Mobil und Fax) sowie E-Mail
- Adresse
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Eintrittsdatum
- Hochzeitsdatum
- Namen und Vornamen von Erziehungsberechtigten/Vormündern bei Minderjährigen
- Namen und Vornamen von Betreuern bei betreuten Personen
- Lizenz(en), Funktion(en) im Verein
- Auszeichnungen und Ehrungen
Die von dem Verein gespeicherten Zahlungsdaten enthalten in jedem Datensatz folgende Felder:
- Name, Vorname, ggf. Firmenname
- Mandatsreferenz
- IBAN-Nummer, Zahlungsart
- Fälligkeitsdatum der Abbuchung, Abbuchungsbetrag
Mitglieder werden ausschliesslich und alleine mit ihrem Klarnamen geführt. Pseudonymisierungen (Art 4 Nr. 5 DS- GVO) finden nicht statt.
5.Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Der Verein gibt die gespeicherten und verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weiter. An Mitglieder können Kontaktdaten weitergegeben werden, wenn das dem Vereinszweck dient und Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht beeinträchtig sind. Eine Abwägung nach Art. 6 I lit. f) DS- GVO hat in jedem Einzelfall stattzufinden.
6.Auftragsdatenverarbeitung
Der Verein speichert die personenbezogenen Daten auf einem eigenen Speichermedium. Die darauf gespeicherten Informationen sind durch Passwörter gesichert. Es hat nur das vom Vorstand für Datenschutz und Datensicherheit verantwortliche Vorstandsmitglied Zugriff darauf.
7.Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten von Mitgliedern werden solange gespeichert, wie die Mitgliedschaft besteht, bzw. Ansprüche aus der Mitgliedschaft offen sind.
Die personenbezogenen Daten Dritter werden gespeichert, solange ein Interesse des Vereins daran besteht oder der Dritter nicht das Löschen der Daten gewünscht hat.
8.Belehrung über Betroffenenrechte
Betroffene Personen können Auskunft über ihre gespeicherten Daten, Berichtigungen, Einschränkung der Verarbeitung („Sperren“) oder Löschung verlangen.
Betroffene Personen haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Wenn Mitglieder der Verarbeitung widersprechen oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung („Sperren“) der Daten verlangen, erlischt die Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres.
9.Widerrufsrecht der Einwilligung
Betroffene Personen können die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten jederzeit widerrufen. Dieser Widerruf erfolgt schriftlich an den Vereinsvorstand. Die Mitgliedschaft erlischt mit Zugang des Widerrufs an den Verein.
10.Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Betroffene Personen können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes Hessen beschweren.
Beschwerdestelle ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
Telefax: 0611-1408 611
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mitglied werden!
Du hast Lust auf unseren Verein bekommen und möchtest Dich aktiv beteiligen oder uns als passives Mitglied unterstützen? Das freut uns sehr!
Der Heimatverein Schmalnau 1989 e.V. zählt derzeit ca. 230 Mitglieder und es werden jährlich mehr. Werden auch Du Teil von einem aktiven Verein.
Der Jahresbeitrag? Der Mindestbeitrag beträgt 6€ pro Jahr. Für größere Beiträge stellen wir selbstverständlich auch eine entsprechende Quittung aus.
Sie sind überzeugt? Dann lade Dir einfach das untenstehende Beitrittsformular herunter und fülle es aus.
Sie haben noch Fragen? Sprich uns einfach an unserer nächsten Veranstaltung an!
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Aktueller Vorstand
Festausschuss
Nils Nowatschka
Philipp Ulrich
Florian Ulrich
Volker Nowatschka
Johannes Rommel
Matthias Rommel
Satzung
Satzung
des
Schmalnauer Heimatvereins 1989 e.V.
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen:
Schmalnauer Heimatverein 1989 e.V.
(abgekürzt: SHV 1989 e.V.)
Der Verein hat seinen Sitz in 36157 Ebersburg/Schmalnau (Rhön).
Er ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2
Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Der Zweck des Vereins ist es, das Rhöner Brauchtum in Schmalnau zu pflegen und fortzuführen.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch Darstellung der Rhöner Tradition und Tracht an Heimatabenden, Kirmestanz, Theater usw. verwirklicht. Er ist parteipolitisch sowie konfessionell neutral.
§ 3
Mittelverwendung
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-liche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5
Mitgliedschaft
Der Verein hat:
-
ordentliche Mitglieder
-
Ehrenmitglieder
-
Jugendmitglieder
-
Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die bereit sind, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und vorbehaltlos die Satzung des SHV 1989 e.V. anzuerkennen.
-
Zu Ehrenmitgliedern können vom Vorstand des SHV 1989 e.V. nur solche Mitglieder ernannt werden, die sich um den Verein besondere Dienste erworben haben und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind.
Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit und haben freien Eintritt zu allen vereinseigenen Veranstaltungen. -
Jugendmitglieder (nicht volljährige natürliche Person) können als ruhende Mitglieder aufgenommen werden. Das bedeutet, dass sie bis zum Erreichen der Altersgrenze kein Stimmrecht haben. (vgl. §8)
§ 6
Erwerb der Mitgliedschaft
-
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
-
Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen. Auf Antrag kann in einer Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der Vorstand zu einer bestimmten Entscheidung angewiesen werden.
-
Die Mitgliedschaft wird erst nach Zahlung des Jahresbeitrages erworben.
§ 7
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
-
mit dem Tod des Mitgliedes,
-
durch freiwilligen Austritt,
-
Ausschluss aus dem Verein oder
-
Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.
-
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zulässig.
-
Ein Mitglied kann auf Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung seine finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt und seit Absendung der 2. Mahnung mehr als 3 Monate vergangen sind.
Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzu-teilen.
§ 8
Mitgliedschaftsrechte
-
Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und an Abstimmungen und Wahlen durch Ausübung ihres Stimmrechtes mitzuwirken.
Soweit sie das 18. Lebensjahr überschritten haben, sind sie auch wählbar.
-
Jugendliche Mitglieder bis 15 Jahre besitzen in der Mitgliederversamm-lung kein Stimmrecht.
§ 9
Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder des Vereins sind insbesondere verpflichtet:
-
den Verein in seinen Bestrebungen zu unterstützen.
-
die Anordnungen des Vorstandes und der von ihm bestellten Organe in allen Vereinsangelegenheiten Folge zu leisten,
-
die Beiträge pünktlich zu zahlen und
-
das Vereinseigentum und die dem Verein zur Verfügung gestellten Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
§ 10
Mitgliedsbeitrag
-
Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld.
-
Mitgliedsbeiträge werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 11
Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand durch eine 2/3 Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausgesprochen werden, wenn in der Person des Mitgliedes ein wichtiger Grund vorliegt.
Ausschließungsgründe sind insbesondere
-
wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die Vereinssatzung bzw. die Interessen des Vereins
-
unehrenhaftes Verhalten in Zusammenhang mit dem Vereinsleben.
Über den Antrag auf Ausschluss, der von jedem ordentlichen Mitglied schrift-lich unter Angabe von Gründen und Beweisen bei dem Vorstand gestellt werden kann, entscheidet der Vorstand durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss.
Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem Ausgeschlossenen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung des Ausschlussbescheides das Recht zur Berufung an die vom Vorstand innerhalb eines Monates einzuberufende Mitgliederversammlung zu, deren Entscheidung endgültig ist.
Von dem Zeitpunkt ab, an dem das auszuschließende Mitglied von der Einleitung des Ausschlussverfahrens in Kenntnis gesetzt wird, ruht die Mitgliedschaft und das Mitglied ist verpflichtet, alle in seiner Verwahrung befindlichen vereinseigenen Gegenstände, Urkunden usw. dem Vorstand abzugeben.
§ 12
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
-
der Vorstand (§ 13),
-
der erweiterte Vorstand (§ 14),
-
die Mitgliederversammlung (§ 15).
§ 13
Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
-
der Vereinsführung,
-
dem Hauptkassierer und
-
dem Jugendwart.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter mindestens ein Angehöriger der Vereinsführung, vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jah-ren, vom Tag der Wahl an gerechnet gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
Die Vereinsführung kann, wenn die Versammlung nichts anderes bestimmt, gemeinschaftlich gewählt werden. Die anderen Vorstandsmitglieder sind einzeln zu wählen. Wiederwahl ist zulässig.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
3. Der Vorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vorstandorgan zugewiesen wird.
Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:
Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.
Einberufung der Mitgliederversammlung,
Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes,
Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern.
Die Verwendung der Mittel hat nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen.
4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter ein Mitglied der Vereinsführung, anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Über die Sitzung, ist Protokoll zu führen. Das Protokoll soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.
Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.
§ 13 a
Vereinsführung
Die Vereinsführung besteht aus mindestens 2, höchstens 9 Personen, die gemeinschaftlich die Aufgaben eines Vorsitzenden wahrnehmen.
Über die Verteilung der jeweiligen Aufgaben im Innenverhältnis wird durch Beschluss entschieden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Vereinsführung gefasst.
Im Übrigen gilt § 13 Abs. 4 entsprechend.
Das Ausscheiden eines Mitgliedes der Vereinsführung (z.B. Amtsniederlegung, Tod) ist unbeachtlich, soweit die vorgesehene Mindestzahl nicht unterschritten wird.
§ 14
Erweiterter Vorstand
Zum erweiterten Vorstand gehören die Ausschüsse.
Ein Ausschuss wird von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand gewählt. Er hat Sonderaufgaben organisatorischer Art zu erfüllen.
§ 15
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist die ordnungsgemäß durch den Vorstand einberufene Versammlung aller ordentlichen und Ehrenmitglieder.
Sie ist das oberste Organ des SHV 1989 e.V.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich statt und sollte im Januar des neuen Geschäftsjahres einberufen werden.
2. Die Einberufung hat mit Bekanntgabe der Tagesordnung durch Veröffent-lichung im amtlichen Verkündungsorgan der Gemeinde Ebersburg mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen.
3. Jedes ordentliche Mitglied und Ehrenmitglied kann Anträge zur Beschlussfassung an die Mitgliederversammlung stellen. Diese Anträge müssen mindestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei einem Mitglied der Vereinsführung schriftlich eingereicht werden. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, sofern in dieser Satzung keine andere Regelung getroffen ist.
4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vereinsführung mit einfacher Mehrheit.
Beschlüsse zur Änderung der Satzung, Änderung des Vereinszweckes und Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Stimmabgabe erfolgt entweder durch Handaufheben oder schriftlich. Schrift-liche Abstimmung muss erfolgen, wenn die Hälfte der anwesenden Mitglieder dies verlangt.
Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegt.
Bei allen Mitgliederversammlungen ist eine Anwesenheitsliste und ein Protokoll zu führen.
Das Protokoll ist von 2 Mitgliedern der Vereinsführung, darunter der/die Protokollführer/in, zu unterzeichnen.
5. Vor jeder Wahl ist ein Wahlausschuss zu wählen, der alle anstehenden Wahlen durchführt. Der Wahlausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die ebenfalls zur Stimmabgabe berechtigt sind. Die Gültigkeit der Wahl ist von den Mitgliedern des Wahlausschusses zu bestätigen.
6. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist dann spätestens 6 Wochen nach Eingang des Antrags einzuberufen. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 16
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 15 (4) festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
Anträge auf Änderung der Satzung können vom Vorstand oder von mindestens 10 Mitgliedern gestellt werden.
§ 17
Kassenprüfer
In der ordentlichen Mitgliederversammlung werden jährlich zwei Kassenprüfer gewählt. Ihnen obliegt die laufende Überwachung der Rechnungs- und Kassenprüfung, sowie der Prüfung des Jahresabschlusses. Vierteljährlich kann stichprobenweise eine Zwischenprüfung erfolgen.
Ein Vorstandsmitglied kann nicht Kassenprüfer sein.
§ 18
Ausschüsse
Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete des Vereins Ausschüsse einsetzen, die nach den Weisungen des Vorstandes die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen haben.
Vorsitzender des jeweiligen Ausschusses ist der Angehörige der Vereinsführung, der durch Beschluss dazu bestimmt wurde. Dieser kann einem anderen Vorstands- oder Ausschussmitglied den Vorsitz übertragen.
§ 19
Haftung
Die Haftung des Vereins richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
§ 20
Auflösung
Die Auflösung des Vereins oder der Wegfall des Vereinszweckes kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 15 (4) festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, hat die Vereinsführung zwei dieser angehörigen Personen zu bestimmen, die gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Im Falle der Auflösung oder Wegfall des Vereinszweckes fällt das Vereinsvermögen an die katholische Kirchengemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für den Kindergarten im Ortsteil Schmalnau zu verwenden hat.
Diese Satzung tritt am 26.07.2008 in Kraft.
Theater
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Jan 17 , 2024
UPDATE 15.03.2024 10:00 Uhr - Der Kartenvorverkauf ist beendet. Es sind noch Restkarten an der Abendkasse zu erwerben. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unserem diesjährigen Theaterstück.
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Jan 06 , 2018
UPDATE 08.12.2022: Der Vorverkauf ist beendet. Es gibt noch Restkarten an der Abendkasse.
UPDATE 26.11.2022: Aufgrund von Bauarbeiten in der Mehrzweckhalle Schmalnau müssen die Aufführungen kurzfristig in das Bürgerzentrum nach Rothemann (Pappelallee 3, 36124 Eichenzell) verlegt werden.
UPDATE 13.11.2022 20:00 Uhr: Der Online-Restkartenverkauf gestartet! Einfach ganz unten auf der Seite den blauen Button anklicken und direkt zu den Tickets gelangen :-)
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Jan 06 , 2018
Aufgrund von Bauarbeiten in der Mehrzweckhalle Schmalnau müssen die Aufführungen kurzfristig in das Bürgerzentrum nach Rothemann (Pappelallee 3, 36124 Eichenzell) verlegt werden.
Wir danken allen Gästen für Ihr Verständnis und freuen uns auf drei erfolgreiche Aufführungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter vorstand@heimatverein-Schmalnau.de zur Verfügung. -
Sep 20 , 2020
Lieber Theaterfreund,
Aufgrund der aktuellen Vorschriften rund um die Corona-Pandemie ist es in diesem Jahr nicht mehr möglich die Theateraufführungen in der bewährten Form stattfinden zu lassen.
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Mar 12 , 2020
Update vom 14.03.202: Aufführungen werden verschoben!
25 Jahre Heimatverein
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Dec 19 , 2013
Mit nicht ganz alltäglichen Methoden versucht Pfarrer Alfons Teufel in seiner Pfarrgemeinde, das dringend benötigte Geld für die Renovierungen der sanierungsbedürftigen Kirche aufzutreiben. Dabei schreckt er sogar vor nächtlichen Kartenspielen im Pfarrhaus oder dem Verkauf von schwarz gebranntem Schnaps nicht zurück.
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Dec 19 , 2013
Der Heimatverein 1989 e.V. wird in diesem Jahr 25. Es erwartet sie eine Reihe toller Veranstaltungen und Feste. Infos gibt es wie immer hier auf der Webseite und jetzt neu auch per App auf Ihr Smartphone.
Kirmes
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Sep 21 , 2016
Strahlender Sonnenschein und Kirmes-Sonntag in Schmalnau. Was kann es schöneres geben?
Hier ein paar Bilder zur Veranstaltung... -
Sep 17 , 2018
Auch in diesem Jahr tummelt sich wieder ganz Schmalnau rund um den Kirmesbaum. Hier der Fahrplan für das Wochenende :-)
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Oct 03 , 2017
Strahlender Sonnenschein und Kirmes-Sonntag in Schmalnau. Was kann es schöneres geben?
Hier ein paar Bilder zur Veranstaltung... -
Sep 21 , 2016
Strahlender Sonnenschein und Kirmes-Sonntag in Schmalnau. Was kann es schöneres geben?
Hier ein paar Bilder zur Veranstaltung...
Presse
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Feb 06 , 2022
Aus den Einnahmen der Krimidinner-Aufführungen und des St.-Martin-Umzuges 2021 konnte der Schmalnauer Heimatverein 1989 e.V. nun eine Spende in Höhe von 1.150 Euro in die von der Flut getroffene Ahrtal Region senden.
Nachdem im vergangenen Sommer schon Schmalnauer Bürger, die auch Mitglieder des Vereins sind, im Ahrtal als freiwillige Helfer im Einsatz waren, kam schnell der Entschluss hier auch finanziell Unterstützung zu leisten. Über den zu diesem Zweck ins Leben gerufenen „FördAHRverein – Spenden Shuttle“ ( Link )werden die Spendengelder für diverse Projekte verwendet. Diese reichen von Einzelspenden an Betroffene, über Heizungsanlagenbau für ganze Orte & Renaturierung der Auenlandschaft bis hin zu Traumabewältigung für betroffene Kinder und Familien.
Wir denken und hoffen, so Vorstandssprecher René Moritz, das unsere Spende hier gutes tun kann und auch schnell und unbürokratisch ankommt.
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Feb 27 , 2021
Hier mal wieder ein aktueller Presse-Beitrag über unseren Verein.
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Apr 03 , 2020
Hier mal wieder ein aktueller Presse-Beitrag über unseren Verein. "Ein Stück Normalität" in diesen verrückten Zeiten.
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Sep 04 , 2018
Der Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Michael Bußer, hat einen Förderbescheid in Höhe von 4.950 Euro an den Heimatverein Schmalnau aus Ebersburg-Schmalnau überreicht.
Aktivitäten
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Feb 27 , 2021
Zum Hutzelfeuer @home hatte der Heimatverein Schmalnau geladen und die Resonanz war super, freut sich Mitorganisator Daniel Kreis.
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Sep 28 , 2020
...ist unser Motto, mit dem wir ein wenig Normalität in unsere Dorfgemeinschaft bringen möchten. Die Veranstaltung findet unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln im Freien statt. Die Kontaktdaten werden am Eingang registriert.
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Jan 02 , 2014
Das Abbrennen von Hutzelfeuern ist eine regionale Variante der Winterverbrennung in Mittel-, Ost- und Nordhessen und in Thüringen mit Schwerpunkt in der Rhön. Üblicher Termin ist der Hutzelsonntag, der erste Sonntag der Fastenzeit, örtliche Abweichung sind aber möglich.
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Jul 27 , 2012
Das „Bläächhüsee“ oder im Hochdeutschen „Blech-Haus“ war im Ursprung das Auszugshaus von Friedrich
Klüber. -
Mar 26 , 2012
Das Fronleichnamsfest ist ein Hochfest im Kirchenjahr der katholischen Kirche, mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert wird. Die Bezeichnung Fronleichnam leitet sich vom
Sonstiges
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Nov 16 , 2020
Auch in diesem Jahr findet wieder unsere Nikolausaktion statt.
Vom 05. - 06. Dezember besucht unser Nikolaus Kinder in Schmalnau und Umgebung. Und das beste daran? Als gemeinnütziger Verein ist diese Aktion komplett kostenlos!
Also schnell telefonisch anmelden & Kinder glücklich machen